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DVJP Mitgliedschaftsbedingungen
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1. Die nachfolgenden Mitgliedschaftsbedingungen beinhalten die zwischen dem Mitglied, im folgenden Nutzer genannt, und Deutscher Verband der Pressejournalisten AG, im folgenden Dienstleister genannt, ausnahmslos geltenden Mit-gliedschaftsbedingungen. Der Dienstleister leistet seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Die Gültigkeit der Mitgliedschaftsbedingungen erstreckt sich auf alle vom Dienstleister angebotenen Leistungen. Der Nutzer erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen die Mitgliedschaftsbedingungen als verbindlich an. Mit der Anmeldung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer zustande.

2. Mitgliedschaft: Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand oder ein vom Vorstand Beauftragter. Mit der Annahme des Antrags und Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist die Mitgliedschaft vollzogen. Möglich sind Anmel-dungen von unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen. Mitglied beim DVPJ kann jede natürliche Person werden, die eine neben- oder hauptberufliche journalistische Tätigkeit ausübt und die Aufgaben und Ziele des DVPJ fördert. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Die Mitgliedschaft wird definiert als ein Kundenverhältnis zwischen Dienstleister und Nutzer, wobei dem Nutzer (Kunde) mit den hier dargelegten Bedingungen im engeren Sinne mitgliederähnliche Rechte eingeräumt werden.

3. Die Mitgliedschaft dauert mindestens bis zum Ende eines Kalenderjahres und wird um jeweils ein Jahr verlängert, sofern der Nutzer die Beitragszahlung für das betreffende Kalenderjahr rechtzeitig veranlasst. Die Kündigung der Mitgliedschaft wird wirksam, wenn der Nutzer 4 Wochen vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres schriftlich kündigt. Der Nachweis des Zugangs der Kündigungserklärung obliegt im Zweifel dem Nutzer. Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Ausschluss oder Tod oder durch Erlöschen des Dienstleisters. Die Mitgliedschaft kann durch den Dienstleister beendet werden, wenn der Nutzer gegen diese Mitgliedschaftsbedingungen oder eine Verbandsordnung verstößt, wenn sein Verhalten sich nicht mit den Interessen des Dienstleisters deckt, wenn er seinen Mitgliedspflichten nicht nachkommt oder wenn nach Umzug des Nutzers die neue Postadresse gegenüber dem Dienstleister nicht mitgeteilt wird. Bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft durch den Nutzer ergibt sich keinerlei Anspruch auf eine ganze oder anteilige Erstattung der bereits geleisteten Beitragszahlung. Bei verbandsschädigendem Verhalten seitens des Nutzers (z. B. durch seine Äußerungen oder sonstigen Verhaltensweisen), die das Ansehen bzw. Reputation des Dienstleisters beeinträchtigen oder schädigen oder in negativer Weise auf den Dienstleister zurück fallen (u.a. Verbreitung von Hass und Hetze, links- oder rechtsextremistische Verhaltensweisen, Äußerungen im Sinne von rassistischen, antisemitischen, Links- oder Rechtsextremistischen Verhalten, einschlägige und/oder rechtskräftige Verurteilungen in diesem Kontext) kann der Dienstleister nach eigenem Ermessen dem Nutzer fristlos kündigen, die Pressedokumente entziehen, eine temporäre Deaktivierung vornehmen oder den Nutzer sperren und/oder die Neuausstellung des Presseausweises verweigern. In diesem Kontext besteht kein Anspruch auf eine vollständige oder anteilige Rückzahlung bereits geleisteter Beitragszahlungen.

4. Rechte und Pflichten bei einer Mitgliedschaft: Nutzer können die Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nehmen. Kommt der Nutzer seiner Beitragspflicht nicht nach, ruhen seine Mitgliedsrechte ganz oder teilweise bis hin zum Erlöschen der Mitgliedschaft. Nutzer, die der Verpflichtung zur Zahlung ihres Beitrages nicht nachkommen, werden spätestens 8 Wochen nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages bzw. zum 1. Januar des Folgejahres vom Dienstleister ausgeschlossen. Über die Ausstellung einer Journalist CreditCard entscheidet allein die ausstellende Bank, die Journalist CreditCard ist keine Pflichtleistung des Dienstleisters und nicht in der Mitgliedschaft enthalten. Die ausstellende Bank ist alleiniger Vertragspartner für die Ausstellung einer Journalist CreditCard, wofür u. a. die Bonität des Antragstellers entscheidend ist. Neben den Mitgliedschaftsbedingungen erkennt der Nutzer ausdrücklich auch die Presseausweis- und Beitragsordnung des Dienstleisters an und verpflichtet sich, nach deren Reglements zu handeln.

5. Der Dienstleister erbringt Tätigkeiten als Berufs- und Branchenverband und nimmt die Entwicklung und Vermarktung branchenüblicher und pressespezifischer Dienst-/Serviceleistungen für Journalisten, Medienschaffende, Organisationen und Firmen vor. Eine der Serviceleistungen ist, dem Nutzer die Nutzung des Presseausweises samt Begleitdokumenten - nachfolgend Pressedokumente genannt - zu gewähren. Das PKW-Presseschild und Mitgliedszertifikat sind im Rahmen der Erstanmeldung kostenlos enthalten. Pressedokumente werden dem Nutzer nur zur Nutzung zur Verfügung gestellt und verbleiben im Eigentum des Dienstleisters. Pressedokumente können auf Wunsch des Nutzers, z. B. bei Verlust oder Ablauf der Gültigkeit, neu ausgestellt werden. Der Nutzer hat hierfür die Kosten zu übernehmen. Die Nutzung der Pressedokumente ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, die Dokumente dienen dem Nutzer als Nachweis seiner journalistischen Tätigkeit. Die Gültigkeit der Pressedokumente ergibt sich durch die spezifisch angebrachten Gültigkeitsvermerke. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Dienstleister Änderungen bei den persönlichen Angaben mitzuteilen. Die Anmeldung ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Nutzer, die eine Anmeldung mit falschen oder irreführenden Daten vornehmen, werden gesperrt und alle Ansprüche verfallen. Der Dienstleister ist berechtigt, (weitergehende) Nachweise über die Ausübung der journalistischen Tätigkeit vom Nutzer zu verlangen und nimmt in regelmäßigen Abständen Stichproben vor. Kommt der Nutzer dieser Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach, entfallen die Voraussetzungen zur Ausstellung und Nutzung der Pressedokumente.  Abbildungen der Pressedokumente sind beispielhaft und können sich in Farbe, Form oder aufgrund von Updates von früheren Abbildungen unterscheiden.

6. Die Benutzung der Pressedokumente erfolgt in Verantwortung des Nutzers. Der Einsatz des PKW-Presseschildes dient zur Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges des Nutzers und ist nur im Zusammenhang mit einer journalistischen Tätigkeit gestattet. Weder der Presseausweis noch das PKW-Presseschild befreien nicht von der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung oder anderer gesetzlicher Regelungen. Jede Verwendung der Pressedokumente die zu anderen als unmittelbaren journalistischen Zwecken dienen, stellen einen Missbrauch dar. Der Nutzer ist verpflichtet, das Ansehen des Dienstleisters zu wahren und nicht gegen Recht und Sitte zu verstoßen und keine falschen Tatsachen in Verbindung mit dem Einsatz der Pressedokumente vorzutäuschen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Presse-dokumente werden die Dokumente eingezogen bzw. nicht mehr neu ausgestellt. Die Benutzung oder der Einsatz der Pressedokumente durch Dritte ist untersagt. Der Nutzer alleine haftet für jegliche missbräuchliche Nutzung durch Dritte. Mit der Ausstellung von Pressedokumenten sind keine geldwerten Vorteile verbunden. Der Verlust der Pressedokumente bzw. Teilen davon ist dem Dienst-leister unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach dem Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Pressedokumente sind und bleiben im Eigentum des Dienstleisters. Bei dauerhafter Nichtausübung der journalistischen Tätigkeit sind die Pressedokumente unaufgefordert an den Dienstleister zurückzugeben. Bei Aufforderung durch den Dienstleister sind die Pressedokumente unverzüglich an den Dienstleister zurückzugeben. Der Dienstleister kann die Pressedokumente zurückfordern, wenn diese missbräuchlich eingesetzt werden oder sich der Nutzer mit der Zahlung der Verlängerungskosten oder sonstiger Gebühren im Verzug befindet.

7. Widerrufbelehrung und Widerrufrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerruffrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufrecht auszuüben, müssen Sie die

Deutscher Verband der Pressejournalisten AG
Annette-Kolb-Str. 16
85055 Ingolstadt
Telefon ++49-(0)841.951.98.431
Email: kontakt@dvpj.org

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerruffrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerruffrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerruffrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufformular:
Wollen Sie den Vertrag widerrufen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an: Deutscher Verband der Pressejournalisten AG, Annette-Kolb-Str. 16, 85055 Ingolstadt.
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung.
Art der Dienstleistung und bestellt am:
Erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Ort/Datum:
Unterschrift des Verbrauchers (bei Mitteilung auf Papier):

8. Der Dienstleister gewährleistet die Einhaltung des Datenschutzes. Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer. Personenbezogene Daten werden soweit sie zur Vertragsdurchführung notwendig sind verarbeitet und gespeichert und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme unbefugter Dritter geschützt. Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und zu geschäftlichen notwendigen Vorgängen verwendet und gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab Austritt aufbewahrt werden.

9. Beitragszahlung: Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages regelt sich nach der DVPJ-Beitragsordnung. Pressedokumente werden gegen Vorauskasse innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang versendet (Express-Service: 72 Stunden). Voraussetzung: Es liegt ein geeignetes Passbild vor.

10. Ist eine Bestimmung dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, welche dem wirtschaftlich Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn diese schriftlich fixiert vereinbart wurden. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft oder über deren Bestehen gilt für beide Parteien Ingolstadt. Der Dienstleister behält sich das Recht auf Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen ausdrücklich vor.

Bestandteile der Mitgliedschaftsbedingungen sind die Presseausweis- und Beitragsordnung. Beide Statuten können Sie hier abrufen: Presseausweisordnung    |    Beitragsordnung



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