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Für Journalisten & Co: Das Ausweisdokument der Pressebranche
Profi-Journalisten und professionelle Teilzeitjournalisten wissen einen Presseausweis zu schätzen. Egal ob es sich um Recherchen, den Zugang zu gesperrten Bereichen oder den Zutritt zu Veranstaltungen handelt: Journalisten benötigen für ihre Tätigkeit einen Presseausweis. Ein Presseausweis leistet außerdem gute Dienste im Ausland und verhilft nicht selten zu einem bevorzugten Informationsfluss. Darum erhalten europaweit mehrere Zehntausend Journalisten dieses beliebte Ausweisdokument von den zuständigen Verbänden. Ohne Presseausweis wären Arbeitsabläufe komplizierter, die Berichterstattung schwieriger: Behörden, Pressebüros und Veranstalter müssten jeden Einzelfall prüfen, inwiefern eine journalistische Tätigkeit vorliegt und möglicherweise Auskünfte einholen. Alles wichtige zu dem Thema - Hier -
Der Presseausweis hat sich länderübergreifend bewährt und dient als Nachweis einer journalistischen Tätigkeit. Kurzum: Ein Presseausweis hilft weiter. Gibt es amtliche Presseausweise? Nein! Presseausweise werden in Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, nicht exklusiv bzw. ausschließlich von einigen wenigen Verbänden ausgestellt. Für die journalistische Vielfalt und Freiheit der Presse ist das sehr dienlich. Dies ist ein Grund, wieso Presseausweise nicht von einer Behörde ausgestellt werden. Der Zugang zur Pressebranche ließe sich damit regulieren. Eine staatliche Regulierung aber ist nicht im Sinne der freien Ausübung einer journalistischen Tätigkeit.
Innenministerkonferenz (IMK) versagt Unterstützung
Aufgrund des Art. 5 Abs. 2 GG werden weder staatliche noch amtliche Presseausweise ausgestellt, die Herausgabe von Presseausweisen wird vielmehr von unterschiedlichen Branchen- und Berufsverbänden vorgenommen. Zwar behaupteten einige Verbände, nur sie dürften Presseausweise ausstellen, doch diese Behauptung war und ist falsch. Fakt ist: Die Praxis, wonach ein IMK-Bezug gegeben war, existiert nicht mehr. Beim IMK-Bezug handelte es sich um einen Hinweis auf der Ausweisrückseite, worin die IMK eine Unterstützung der Ausweis-Inhaber forderte. Dies ist mittlerweile hinfällig:

Der Zugang zu einer verfassungsrechtlich geschützten und freien Pressetätigkeit, darf nicht davon abhängen, welcher Verbandspresseausweis vorgelegt wird.

 Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V.
Hauptberufliche Tätigkeit definitiv nicht erforderlich
Andere Berufs- und Branchenverbände hatten - zu Recht - auf eine Einbindung ihrer Vereinigungen zwecks IMK-Bezug eingewirkt. Ursprünglich wollte die IMK aus Gründen der Gleichbehandlung auch jene Journalisten mit einbinden, die nebenberuflich oder als Teilzeitjournalisten arbeiten. Eine hauptberufliche Tätigkeit sollte für die Ausstellung eines Presseausweises nicht mehr erforderlich sein. Einige der etablierten Verbände wussten dies verhindern. Ergebnis: Die Rechnung wurde ohne die IMK gemacht, welche folglich eine Unterstützung (IMK-Bezug) generell für alle Verbände untersagte. Gut so, nun herrscht Chancengleichheit. Bund und Länder haben daher nicht nur jene Presseausweise als Nachweis einer Pressevertretereigenschaft zu akzeptieren, welche beispielsweise von einer Journalistengewerkschaft oder einem Fachverband stammen. Zu akzeptieren sind auch Presseausweise von solchen Verbänden, welche u. a. über mehrere Jahre existieren (ca. 5 Jahre) und eine nicht unbeachtliche Mitgliederzahl verfügen (ab 1000).

Allgemeine Akzeptanz von Presseausweisen
Die Medienlandschaft hat sich in den letzten Jahren gewaltig verändert, einstmals klare Grenzen einer journalistischen Berufsausübung verwischen sich mit flankierenden Tätigkeiten zur Berichterstattung. Ein Presseausweis erleichtert neben- und hauptberuflichen Journalisten die Arbeit. Gegenüber Behörden, Veranstaltern oder Institutionen dient das Ausweisdokument als Legitimation dahingehend, dass eine journalistische Tätigkeit vorliegt.

Die Qualität eines Presseausweises ist nicht verbandsabhängig und soll auch für Teilzeitjournalisten ein Türöffner sein. Die überwiegende Mahrzahl an Sicherheitskräften, Veranstalter, Behörden und Firmen akzeptieren Presseausweise als Nachweis einer journalistisch-redaktionellen Berufsausübung. Einige Veranstalter fordern eine Sonderakkreditierung ein. Die genauen Gründe hierfür werden öffentlich nicht benannt. Insider aber geben zu erkennen, dass es sich um ein Instrument handelt, womit zwischen genehmen und in Ungnade gefallenen Pressevertretern selektiert werden soll.


 Thema Presseausweis
  Was Sie wissen sollten: Die Wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Presseausweis:


Journalisten: Besondere Vorteile mit dem Presseausweis?
Grundsätzlich gilt: Vorteile, egal welcher Art, sind jeweils in Kontext einer journalistischen Tätigkeit zu betrachten. Ein Presseausweis dient nicht privaten Zwecken, selbst wenn sich die privaten Belange von beruflichen Engagements nicht immer unterscheiden lassen. Firmen, Produkte und Dienstleistungen: Viele Firmen unterhalten eigene Pressebüros bzw. PR-Abteilungen und suchen die Nähe zu Journalisten und Pressefotografen: Betriebsveranstaltungen, Kongresse, Aktionärstreffen, Jubiläen, Pressekonferenzen... Die Vorlage eines Presseausweises unterstützt Akkreditierungen oder verhilft dazu, um in den Presse- und Medienverteiler zu kommen. Gerne werden auch Sonderautorisierungen auf den Internetpräsenzen von Firmen für passwortgeschützte Pressebereiche angeboten. Zugangsdaten können überwiegend nur durch Vorlage eines Presseausweises angefordert werden.

Amtlicher Presseausweis: Was ist daran falsch?
Einen 'amtlichen' Presseausweis hat es nie gegeben. Diese Legende ist eine Erfindung einiger Journalisten, die gerne für sich reklamieren, im Besitz eines 'offiziellen' Presseausweises zu sein. Wer auch immer behauptet, es gäbe einen 'bundeseinheitlichen' Presseausweis oder 'amtlichen' Presseausweis - diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Fakt ist: Es gibt kein Amt oder Behörde, die Presseausweise herausgeben. Somit ist die Bezeichnung 'amtlicher' oder 'offizieller' Presseausweis irreführend. Der Gesetzgeber hat - aus guten Gründen - nie geregelt, welche Organisation Presseausweise ausstellen darf oder nicht. In den meisten demokratischen Ländern gilt: Eine staatliche Ausgabe von Presseausweisen ist überhaupt nicht gewünscht, denn die staatlich garantierte Pressefreiheit soll nicht in Frage gestellt werden. Eine Koppelung der Ausweisvergabe und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt deswegen jeweils autark durch verschiedene Branchen- und Berufsverbände.
Das bedeutet: Kein Verband ist berechtigt, exklusiv Presseausweise herauszugeben.

Brennpunkt: Recherchen in abgesperrten Bereichen?
Ein Presseausweis erleichtert den Einsatz- und Sicherheitskräften, das allgemeine Publikum von Vertretern der Presse zu unterscheiden (beispielsweise bei politischen oder sportlichen Veranstaltungen, Unglücksfällen oder Events) und vereinfacht Akkreditierungsanfragen (Pressekonferenzen, Landtag oder Parteitage). Oftmals stehen für Journalisten eigene Ansprechpartner bereit. Securitypersonal, Polizisten oder Einsatzkräfte (THW, Feuerwehr) sperren Bereiche aus Sicherheitsgründen ab (Spontandemonstrationen, Unfälle, Katastrophen). Ein reguläres Akkreditierungsprocedere ist nicht durchführbar, es wird somit gleich vor Ort entschieden, ob und inwiefern Pressevertreter Zutritt zu gesperrten Bereichen haben. Ein öffentliches Interesses an einer Presseberichterstattung besteht und so sind die Verantwortlichen angehalten, Pressevertreter grundsätzlich einzulassen, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss. In diesen, oft auch unübersichtlichen, Situationen verhilft der Presseausweis sich als regulären Repräsentanten der Presse zu legitimieren und Schaulustige abzugrenzen.

Firmenevents: Warum ist ein Presseausweis wichtig?

Die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen bzw. Großveranstaltungen erfordert auch die Einbindung der Medien. Die Mitarbeiter oder von Firmen beauftragte Dritte werden meist direkt von Journalisten, Pressefotografen und Reportern kontaktiert. Wird ein Presse- oder Redaktionsausweis vorgelegt, ist von Journalisten mit redaktionellem Background auszugehen, die in eigener Sache oder im Auftrag einer Redaktion tätig sind.  Die zuständigen Büros schätzen die Legitimation, welcher ein Presseausweis mit sich bringt und können deshalb Akkreditierungsanfragen schnell zu einer Entscheidung bringen. Recherchen oder zusätzliche Nachweise sind kaum nicht erforderlich. Dennoch ist es so, dass in vielen Fällen nicht alle Anfragen berücksichtigt werden können. Allein schon aus Platzgründen sind Journalisten- bzw. Pressekontingente limitiert. Zudem müssen die Akkreditierungsfristen eingehalten werden.


Ausland: Arbeitserleichterung mit Presseausweis?

Der DVPJ-Presseausweis (International) und das PKW-Presseschild sind in drei Sprachen abgefasst und somit auch im (außereuropäischen) Ausland einsetzbar. Auch wenn in anderen Ländern andere Pressegesetzte gelten, so ist doch zu beobachten, dass ein Presseausweis oft Türen öffnet und das Arbeiten als Journalist erheblich vereinfacht. Alternativ kann über den DVPJ ein Pressedokument ersten Ranges beantragt werden, der Internationale PressePass. Details und zusätzliche Informationen - Hier - Kurzum: Der Internationale DVPJ-Presseausweis ist nicht nur in Deutschland einsetzbar, wie das sonst oft bei national gültigen Presseausweisen der Fall ist.


Behörden: Gibt es einen Anspruch auf Auskünfte?

Behörden dürfen Pressevertretern gegenüber (egal ob neben- oder hauptberuflich tätig) Auskünfte nicht vorenthalten und müssen Fragen gem. den Landespressegesetzen und dem Informationsfreiheitsgesetz beantworten. Damit ist für Journalisten in Deutschland der Weg frei für eine Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Grundlage hierfür ist die erweiterte Akteneinsicht bei Bundesbehörden im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das IFG steht für ein allgemeines Informationszugangsrecht bei öffentlichen Stellen des Bundes. Jeder Journalist kann danach Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien dieser Unterlagen beantragen. Eine persönliche Betroffenheit oder gar eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Umgekehrt wäre die Behörde in der Begründungspflicht, falls sie glaubt, die begehrten Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln (z.B. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder Datenschutz) nicht freigeben zu können.


Gültigkeit: Wieso ist der Ausweis immer nur ein Jahr gültig?

Sicherheitsgründe sind dafür ausschlaggebend: Durch die jährlich wechselnde Ausweisoptik und der jeweils neuen Implementierung von Sicherheitsmerkmalen, wird das Nachahmen oder Fälschen von Presseausweisen erschwert, wenn nicht gar verhindert. Mit der Neuausstellung ändern sich neben den Sicherheitsmerkmalen auch die Jahreszahl und der Farbverlauf. Zusätzlich versiegelt eine aufwändige Sonderdrucktechnik den Presseausweis und verleiht ihm eine besonders hohe Wertigkeit. Alle DVPJ Pressedokumente sind registriert, die aktuelle Jahreszahl auf dem Ausweis zeigt dessen Gültigkeit an.


Rechte: Haben Journalisten besondere Rechte?

Die Rechte von Journalisten ergeben sich aus den jeweiligen Landespressegesetzen, den Durchführungsverordnungen und aus ergänzenden presserechtlichen Bestimmungen. Der Presseausweis dient dem Inhaber dafür, sich im Hinblick auf seine journalistische Berufsausübung zu legitimieren.


Ausstellung: Presseausweis nur für hauptberufliche Journalisten?
Keineswegs! Im Vergleich zu jenen Verbänden, welche nur Interessen hauptberuflich tätiger Journalisten vertreten, können beim DVPJ auch nebenberuflich tätige Journalisten den Presseausweis erhalten. Viele Teilzeitjournalisten sind Allrounder und belegen oft ein breiteres journalistisches Spektrum als hauptberufliche Journalisten mit einer fixen Ressortzuteilung. Beide arbeiten professionell, der Unterschied liegt lediglich in der Ausübung einer Teilzeittätigkeit. Eine qualifizierte journalistische Tätigkeit lässt sich nicht allein an einer hauptberuflichen Tätigkeit oder am Verdienst ablesen. Viele freischaffende Journalisten liefern erstklassige Arbeit, werden aber oft zu gering bzw. überhaupt, nicht bezahlt. Oder erhalten nie ein Anstellungsverhältnis. Qualität und Professionalität können, was häufig zu beobachten ist, selbstverständlich auch von Teilzeitjournalisten in hohem Maße erbracht werden. Als politisch, gewerkschaftlich, finanziell und publizistisch unabhängiger Verband, finden Sie im DVPJ einen Partner an Ihrer Seite, der insbesondere nebenberuflich tätige Journalisten unterstützt und fördert. Der DVJP-Presseausweis ist auch eine ideale Alternative für Medienschaffende, die nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig sind.

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